• AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung

    1. Deskall Kommunikation AG – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
    3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. 1.3 unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen und ist in Schriftform zu fassen.
  2. Vertragsabschluss

    1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot/Offerte der Agentur, bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

    2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages durch die Agentur zustande. Die Annahme kann in Schriftform (z. B. durch Auftragesbestätigung) oder mündlich erfolgen.

  3. Leistungsumfang, Auftragesabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Agentur.

    2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Designvorschläge, Reinzeichnungen, Texte oder Gut zum Druck) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

    3. Der Kunde versorgt die Agentur mit allen Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind; insbesondere bei Projekten im Bereich Webdesign und -entwicklung Webappllikationen und Softwareentwicklung. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den entstandenen Aufwand, welcher entsteht, wenn Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt, ergänzt oder erweitert werden müssen.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

  4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

    1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Freelancer“).

    2. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

    3. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

    4. Die Agentur haftet nicht über mangelnde Leistungen von Werbeträgern (Zeitungen, Plakatierung, Vertragung bei Massenaussand, usw.)

  5. Termine

    1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten, bzw. zu bestätigen. Die Agentur integriert den Kunden in der Terminplanung. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

    2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

    3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

    4. Wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen oder Freigabe von „Gut zur Ausführung“) im Verzug ist, werden Termine im Ausmass des Verzuges verschoben.

    5. Beträgt der Terminverzug wie unter 5.4 beschrieben mehr als 30 Tage, behält sich die Agentur vor, die Schlussrechnung zu stellen. Diese ist zu den vereinbarten Konditionen zu begleichen. Der Auftrag kann zu einem späteren Zeitpunkt vertragsgemäss fertiggestellt werden.

  6. Rücktritt vom Vertrag

    Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

    • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
    • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
  7. Honorar

    1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse und Teilzahlungen zu verlangen.

    2. Zusätzliche Bestellungen, welche zu einem bestehenden Auftrag erteilt werden, werden von der Agentur zu den aktuellen Stundensätzen in Regie verrechnet. Verlangt der Kunde nicht ausdrücklich eine Offerte, akzeptiert der Kunde die zuzsätzliche Honorarnote. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

    3. Kostenvoranschläge/Offerten der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt oder nach solchen verlangt.

    4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung; mindestens aber 30% des Auftragesvolumens. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Agentur kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

  8. Zahlung

    1. Wenn nichts anderes angegeben, sind Rechnungen nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugeszinsen in der Höhe von 5% p.a. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

    2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

    3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort in Zahlung stellen.

    4. Aufträge, welche länger als 30 Tage dauern, kann die Agentur dem Aufwand entsprechend mit Teilrechnungen stellen.

    5. Ohne gesonderte Vereinbarung leisten Neukunden eine 50%-Vorauszahlung.

  9. Präsentationen

    1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

    2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Zuwiderhandlung zieht rechtliche Folgen nach sich.

    3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungsund Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

    4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben vom Kunden nicht verwertet, bzw. kein Auftrag erfolgt, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

  10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

    1. Das geistige Eigentum der Werke der Agentur wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte. Das Urheberrecht sämtlicher durch die Agentur geschaffenen Werke – einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Texte, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Fotos), auch einzelne Teile daraus – bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung im Rahmen des Auftrages und zum vereinbarten Zweck im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst nutzen und nicht veräussern. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

    2. Änderungen von durch die Agentur erstellten urheberrechtlichen Erzeugnissen durch Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Dies gilt ebenso, wenn der Urheber nicht direkt die Agentur ist.

    3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Das Honorar für Mehrfachnutzung regelt die jeweilige Auftragesbestätigung oder vertragliche Vereinbarung.

    4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf eines allfällig vereinbarten Agenturvertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

  11. Kennzeichnung

    Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln (offline und online) und bei allen Werbemassnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Speziell im Impressum einer Publikation darf der Hinweis ohne Zustimmung der Agentur nicht eigenmächtig entfernt werden.

  12. Gewährleistung und Schadenersatz

    1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.

    2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die Agentur mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist.

    3. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

    4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

    5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftrageswert exklusive Steuern begrenzt.

  13. Haftung

    1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemassnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist, haftet die Agentur insbesondere nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

    2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

  14. Online-Arbeiten

    1. Die Agentur übernimmt bei Online-Aufträgen keinerlei Haftung bei serverseitigen (Hosting) Ausfällen, welche zu Unterbrüchen der Webseiten- Erreichbarkeit führen. Ebenso sind aus der Haftung fehlerhafte Links oder deren Inhalte der weiterführenden Links ausgeschlossen. Weiter übernimmt die Agentur keinerlei Verantwortung über Inhalte, welche auf kundenseitigen Webseiten eingearbeitet wurden. Es ist dabei unerheblich, ob dies der Kunde direkt einpflegte oder von der Agentur besorgt wurde.

    2. Sämtliche von der Agentur gefertigten Online-Arbeiten entsprechen weitestgehend dem aktuellen technischen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Kompatibilität (z. B. Webbrowser, Smartphone usw.) kann zu keinem Zeitpunkt lückenlos gewährleistet werden.

    3. Die Agentur haftet 12 Monate nach Projektabschluss für Arbeiten im Bereich Webapplikationen. Die Haftung erlischt zu dem Zeitpunkt, bei welchem Dritte am Quellcode Änderungen jeglicher Art vornehmen.

    4. Bei Online-Marketing-Arbeiten (Kampagnen Google AdWords, Facebook, Social-Media-Kampagnen) übernimmt die Agentur keine Verantwortung über den Erfolg.

  15. Anzuwendendes Recht

    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden
    und der Agentur ist ausschliesslich schweizerisches
    Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen
    anzuwenden.

  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

    2. Es gilt schweizerisches Recht.

Erstellt:
Aarburg, 21. Februar 2011 / Deskall Kommunikation

Überarbeitung und gültig:
Aarburg, 3. Januar 2018 /

Deskall Kommunikation AG
Oltnerstrasse 85
CH-4663 Aarburg